Spielfreude ist ein Merkmal aller intelligenten Lebensformen, der Mensch ist keine Ausnahme von dieser Regel.

Glücksspiele und Wetten mit Geldeinsatz können uns süchtig machen, sie können - in Maßen genossen - wohligen Nervenkitzel erzeugen. Glücksspiele und Wetten sind beliebt. Heute geht es um die komplexe rechtliche Lage von Sportwetten und Online-Glücksspiel in Deutschland.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die folgenden Ausführungen erfolgen nach bestem Wissen. Sie wurden nicht von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen erstellt. Sie sind für einen praktischen Umgang mit dem Thema Glücksspiel und Wette gedacht, nicht zum Ersatz einer Rechtsberatung. Eine über Vorsatz hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die Legalität von Spiel und Wette

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann durch logisches Schließen entnommen werden, dass die Gesetzgeber(innen) Spiel und Wette nicht pauschal für sittenwidrig halten. Wären Spiel und Wette sittenwidrig, würde sich der § 762 BGB ("Spiel, Wette") zur Verbindlichkeit von Spiel und Wette erübrigen. Sittenwidrige Geschäfte sind nach § 138 BGB ("Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher") nichtig. Aus der fehlenden Sittenwidrigkeit kann man weiter schließen, dass Spiel und Wette nicht in jedem Falle illegal sind. Wären sie illegal, wären sie sittenwidrig - illegales Handeln kann nicht den guten Sitten entsprechen. Eine grundsätzliche gesetzgeberische Tolerierung von Spiel und Wette genügt nicht, um für den konkreten Einzelfall eine positive Aussage zur Legalität treffen zu können. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist von "Spiel" die Rede, im § 284 StGB ("Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels") und im § 285 StGB ("Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel").

Im § 284 Abs. 1 StGB finden sich zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels die Tatbestandsmerkmale "ohne behördliche Erlaubnis" und "öffentlich". Die Veranstaltung in Lokalen mit dem Fokus Sportwetten und im Internet ist manifest "öffentlich". Zum - schwierigeren - Rechtsthema der "behördlichen Erlaubnis" findet sich mit den legalen Online Casinos in Deutschland einiges wie bspw. hier augeführt.

Zielt § 284 StGB auf die Veranstalter(innen) von Glücksspielen, geht es im § 285 StGB um die Teilnehmer(innen) an nach § 284 StGB unerlaubten Glücksspielen. Man sich kann des Eindrucks nicht erwehren, dass den Gesetzgeber(innen) finstere Gestalten in Hinterzimmern pittoresker Lokale vorschwebten, die um horrende Summen am runden Tisch offenen Poker spielen. Es mag bezweifelt werden, ob Spieler(innen) aus der gesellschaftlichen Mitte, die - heute! - online einen kleinen Betrag riskieren, zur originären Gruppe der Normadressaten und Normadressatinnen gehören. Der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Jörg Hofmann stellte 2016 in einem Interview der ARD insgesamt die Anwendbarkeit des § 285 StGB vor dem Hintergrund der "Europarechtswidrigkeit" der früheren "Sportwettregulierung" infrage.

Inwieweit sich Dr. Hofmanns Einschätzung auf Nutzer(innen) von - nach deutschem Recht - illegal tätigen Online-Casinos erweitern lässt, bleibt unklar. Ebenso unklar ist, ob die 2021er Novelle des GlüStV jenes behauptete Anwendbarkeitshemmnis nicht aufgehoben hat. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der § 285 StGB gilt. Im Sinne vorsorglichen rechtlichen Selbstschutzes ist es in Ihrem Interesse, sich beim Eingehen von Sportwetten und beim Besuch von Online-Casinos des Vorliegens einer "behördlichen Erlaubnis" Ihrer Vertragspartner(innen) zu vergewissern.

Legale Online Casinos in Deutschland: Die behördliche Erlaubnis

Zu den Verhaltensempfehlungen in Bezug auf Online-Casinos, die wir Ihnen in unserem Beitrag Wie Sie in einem Online Casino verantwortungsbewusst spielen gegeben hatten, kommt Punkt eins aus dem oben genannten Artikel von BetrugsTEST.COM hinzu. Prüfen Sie, ob die Plattform respektive die Wettanbieter(in) von einer zuständigen EU-Behörde die Erlaubnis zum Veranstalten von Glücksspielen hat! Für Deutschland greift ergänzend der Glücksspielstaatsvertrag. In § 1 GlüStV findet sich eine Zieldefinition, die Ihnen zur Richtlinie werden kann, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Ziffer 3 benennt explizit Jugend- und Spielerschutz. Prüft eine Anbieter(in) nicht ihre Identität, kann sie Jugendschutz nicht gewährleisten, sie kann Ihr Alter nicht rechtssicher verifizieren. Solche Anbieter(innen) sind für Sie als Deutsche keine Partner(innen).

Inwieweit die Erlaubnis einer EU-Behörde außerhalb Deutschlands für deutsche Nutzer(innen) eine aktuell rechtssichere Gewähr für die Legalität ihrer Teilnahme an Glücksspielen und Sportwetten der Anbieter(in) ist, kann und soll heute nicht abschließend beurteilt werden.

Die Neufassung des deutschen GlüStV regelt - erwartungsgemäß - kleinteilig das Zulassungsverfahren und die Anforderungen an Online-Casinos für deutsche Lizenzen. Das im deutschen Rechtsraum Mögliche unterscheidet sich nach wie vor von dem auf der europäischen Bühne:

 
  • Online Roulette, Blackjack und Baccara bleiben in Deutschland verboten (§ 22a Abs. 2 GlüStV),
  • der Einsatz für ein einzelnes Spiels darf ein Limit von einem Euro nicht übersteigen (§ 22a Abs. 2 GlüStV)
  • und Jackpots sind verboten (§ 22a Abs. 8 GlüStV)

Abweichendes aus dem europäischen Ausland außerhalb Deutschlands über das Internet in Deutschland anzubieten, kann "unzulässig" sein und den Tatbestand des § 284 StGB verwirklichen. Die Teilnahme an solchen Spielen von Deutschland aus könnte den Tatbestand des § 285 StGB verwirklichen, somit strafbar sein.

Fazit

Der GlüStV stellt wie beschrieben den (Jugendschutz und) den Schutz der Spieler(innen) in den Vordergrund. Man kann sich fragen, inwieweit vor jenem Hintergrund die Kriminalisierung von Spielerinnen nach § 285 StGB mit überlieferten Rechtsgedanken wie der Einheitlichkeit der Rechtsordnung einhergehen kann.

Entscheidungen zur Liberalisierung auf europäischer Ebene nutzen deutschen Spieler(innen) und Wettenden nur mittelbar, der § 285 StGB ist geltendes deutsches Recht. Die Grenzen "behördlicher Erlaubnisse" des § 284 StGB sind durch die Beschränkungen des GlüStV gezogen.


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