In Tirol führen härtere Ausgangsbeschränkungen momentan bei Sportlern für Unverständnis.
Derzeit sind sportliche Aktivitäten im Freien verboten. Die Regeln für den Weg zur Arbeit sorgen hingegen für große Verwirrung.
Radfahrt in die Arbeit erlaubt, Laufen hingegen nicht
So ist eine Fahrt mit dem Rad oder der Fußweg in die Arbeit erlaubt, laufen darf man allerdings nicht. Wieso Laufen in die Arbeit nicht erlaubt sei, die Radfahrt in die Arbeit hingegen schon, stößt bei Läufern und Läuferinnen in Tirol auf Zorn.
Ein Läufer versicherte sich per Mail an das Büro von Landeshauptmann Günther Blatter, ob diese Maßnahme tatsächlich korrekt sei. Auf den Weg zur Arbeit hätte er eine Laufstrecke von 3,5 Kilometern zurückzulegen, die zum größten Teil durch einen Wald führt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist hingegen nur bedingt möglich.
Positive Antwort bekam der Läufer keine: Laufen ist ausnahmslos untersagt, Gehen ist erlaubt.
Dazu passend: Der längste Küchentisch-Lauf der Welt ist geschafft!
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