Eine sehr sportliche Marathonläuferin darf ihren Traumjob "Polizistin" nicht ausüben.
Der Grund ist allerdings höchst eigenartig. An der Leistungsfähigkeit liegt es wahrlich nicht, das sie keine Polizistin werden darf.
Mindestgröße nicht erreicht
Denn mit 1,60 Metern ist die 24-Jährige schlichtweg zu klein. Die junge Dame, die Kampfsport betreibt und bereits Marathons bestritten hat, absolvierte die Einstellungstests bei der Länderpolizei in Hessen und Niedersachsen erfolgreich. Ihre Ausbildung möchte sie allerdings in ihrem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen beginnen. Doch die legt sich quer. Mit 1,60 Metern ist sie zu klein. Denn die Mindestgröße beträgt für den Beruf Polizistin in Nordrhein-Westfalen 1,63 Meter.
Gericht lehnt ab
Ein Gang vor das Verwaltungsgericht brachte keinen Erfolg. Die bestätigten, das die Sportlerin als Polizistin ungeeignet sei. Die Regel ist "sachgerecht und nachvollziehbar", so das Gericht. Der vertretende Anwalt der Dame wollte damit argumentieren, das sie die fehlenden drei Zentimeter mit ihrer körperlichen Fitness wett mache. Das Gericht akzeptierte dieses Argument allerdings nicht. "Wir sehen natürlich, dass sie fit ist. Es ist eine Härte, aber irgendwo muss man auch mal einen Cut machen," sagte Richter Andres Müller gegenüber der WAZ.
Da es in anderen Bundesländern andere Vorgaben gibt, ist ihr Traum vom Beruf als Polizistin aber nicht begraben. Nur in Nordrhein-Westfalen kann sie nicht bei der Landespolizei tätig sein.
Kommentar schreiben