Der Leichtathlet Julian Kellerer wurde wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt.
Der Österreicher hatte gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen, da ihm die Wirkstoffe "Androsterone" und "Etiocholanone" nachgewiesen werden konnten.
Den positiven Dopingtest gab Kellerer bei den nationalen Hallenmeisterschaften am 17. Februar 2019 ab. Die Sperre ist rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Suspendierung (15.07.2019) für zwei Jahre gültig.
Der vollständige Bericht der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission:
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Julian KELLERER, geboren am 22.08.1989, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes IAAF eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass bei Julian KELLERER in der, anlässlich einer Kontrolle „In-Competition“ (ICC) am 17.02.2019 im Zuge der Österreichischen Hallenstaatsmeisterschaften im Wiener Ferry Dusika Stadion abgegebenen, Dopingprobe verbotene Substanzen gefunden worden waren, die dieser in grob fahrlässiger Weise zu sich genommen hatte. Julian KELLERER war daher für die Dauer von 2 Jahren von der Teilnahme an Sportveranstaltungen jeder Art, insbesondere Wettkämpfen, zu sperren.
Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag der vorläufigen Suspendierung, dem 15.07.2019 und endet am 14.07.2021, um 24:00 Uhr.
Julian KELLERER wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der ÖADR ist noch nicht rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4- wöchigen Frist eventuell noch ein Rechtsmittel ergreifen können.
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