Die NADA Austria hat heute die Entscheidung einer zehnjährigen Dopingsperre gegen die Marathonläuferin Cornlia Köpper bekanntgegeben.
Köpper war u.a. 2014 im Jahr 2014 beim Wien-Marathon die schnellste Österreicherin. Im Jahr 2015 lief sie eine Marathonbestzeit von 2:43:10 Stunden. Sie startete zudem bei zahlreichen Volksläufen im Osten Österreichs.
Grund für die zehnjährige Sperre ist ein Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen; Art. 2.6, 2.7 und 2.9 ITU Anti Doping Rules 2015, Besitz und Inverkehrsetzen von EPO, Genotropin und Testosteron sowie Rule 32.2 (b) und (f) IAAF Competition Rules Chapter 3 - Anti Doping & Medical Rules, Besitz und Anwendung von Humanalbumin und Anwendung verbotener Infusionen.
Die Sperre beginnt mit 11.12.2020 und endet am 10.12.2030 um 24:00 Uhr.
Die vollständige Entscheidung der NADA
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Cornelia KÖPPER, geboren am 6.5.1982, einen Prüfantrag gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise nach Durchführung einer mündlichen Anhörung, dass Cornelia KÖPPER die verbotenen Substanzen EPO, Genotropin und Testosteron aus Kroatien besorgt und an einen Triathlonsportler und dessen Betreuer weitergegeben hat sowie dass sie vor dem Graz-Marathon 2014 und dem Linz-Marathon 2015 jeweils die verbotene Methode intravenöse Infusionen von mehr als 50 ml innerhalb eines Zeitraums von 6 Stunden angewendet hat und deshalb für die Dauer von 10 Jahren von der Teilnahme an Sportveranstaltungen jeder Art, insbesondere Wettkämpfen, gesperrt wird.
Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag der Fällung des Erkenntnisses am 11.12.2020 und endet am 10.12.2030 um 24:00 Uhr.
Cornelia KÖPPER wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der Rechtskommission ist noch nicht rechtskräftig, da den Verfahrensparteien noch die Erhebung von Rechtsmitteln innerhalb der 4-wöchigen Frist offensteht.
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