Gegen Johann Lienhart wurden eine Doping-Sperre ausgesprochen, nachdem zur wenige Monate zuvor sein Sohn gesperrt wurde.
In einem Ausschreibung der Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) vom Februar 2020 wurde der Triathlet Florian Lienhart zunächst rückwirkend ab 3.8.2019 für vier Jahre bis 2.2.2023 gesperrt.
Damals wurde die Sperre wegen des Vorhandensein der verbotenen Substanzen EPO und Genotropin nachgewiesen (mehr dazu hier: Doping: Triathlet Florian Lienhart 4 Jahre gesperrt!). Nun wurde eine zehnjährige Doping-Sperre gegen seinen Vater Johann Lienhart verhängt.
Grund der Dopingsperre:
Wegen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen; Art. 2.6 und 2.7 der ITU Anti Doping Rules 2015, Besitz und Inverkehrsetzen der gemäß WADA Prohibited List 2018 und 2019 verbotenen Substanzen; EPO (S2 1.1 „Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“ Erythropoese-stimulierende Stoffe), Genotropin (S2 2.3 „Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“ Wachstumshormon (GH), seine Fragmente und Releasingfaktoren) und Testosterongel (S1.1 Anabol-androgene Substanzen) sowie Art. 2.9 der ITU Anti Doping Rules 2015, Beihilfe zur Begehung von Verstößen gegen Anti Doping Bestimmungen
Vollständige Entscheidung
Verhängung einer 10-jährigen Sperre ab dem 22.06.2020 (Ende 21.06.2030 um 24:00 Uhr)
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Johann LIENHART, geboren am 17.07.1960, einen Antrag betreffend die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass Johann LIENHART des Verstoßes gegen die Anti-Doping Bestimmungen schuldig zu sprechen war. Aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Operation Aderlass“ wurde festgestellt, dass Johann LIENHART im Zeitraum von Dezember 2018 bis März 2019 die verbotenen Substanzen EPO, Genotropin und Testosterongel als Betreuungsperson gem. § 1a Z3 ADBG besessen und an den gesondert verfolgten Florian LIENHART (Sohn) weitergegeben hat,
sowie im Zeitraum von Dezember 2018 bis März 2019 Florian LIENHART bei der Begehung von Verstößen gegen Anti Doping Bestimmungen ermutigt, angeleitet und unterstützt hat.Die Laufzeit der Sperre beginnt mit dem Tag der Fällung der Erkenntnisse, dem 22.06.2020 und endet am 21.06.2030 um 24:00 Uhr.
Johann LIENHART wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der Rechtskommission ist rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4- wöchigen Frist keine Rechtsmittel ergriffen haben.
Nachlese:
- Doping: Triathlet Florian Lienhart 4 Jahre gesperrt! (Februar 2020)
- Doping-Verfahren gegen Triathlet Florian Lienhart (August 2019)
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