Besitzer einer Ski-Saisonkarte haben gute Chancen auf eine aliquote Rückerstattung ihrer Kosten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Ski amadé GmbH auf die aliquote Rückerstattung erfolgreich geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Klage betraf die Skisaison 2019/2020, in der aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Saison um 49 Tage verkürzt war. Das ergibt im Falle der Ski amadé Saisonkarte eine Verkürzung der Dauer um 24 Prozent. Die Karte wäre ursprünglich vom 12.10.2019 bis 03.05.2020 gültig gewesen. Aufgrund der Pandemie mussten die Anlagen am 16.03.2020 ihren Betrieb einstellen.
420 Euro Rückerstattung für Familie
Eine Familie mit zwei Kindern wollte eine aliquote Rückerstattung, allerdings vorerst ohne Erfolg. Erst nach Klage des VKI für die Konsumenten muss die Ski amadé GmbH nun einen Teilbetrag zurückzahlen. In Summe zahlte die Familie für die Saisonkarte 1.754 Euro. Nun dürfen sie mit einer Rückerstattung von 420 Euro rechnen. Da drei der Familienmietglieder beim Kauf einer neuen Karte für die Saison 2020/21 einen Rabatt in der Höhe von 90 Euro erhielten, müssen von der Ski amadé GmbH in Summe 330 Euro nachbezahlt werden.
Die Begründung des BG St. Johann im Pongau: "Dass der Grund für das Ausbleiben der Leistung nicht der Sphäre der Vertragspartner zuzurechnen ist. Die Liftbetreiber konnten aufgrund der hoheitlichen Anordnungen ihren Teil des Vertrages ab dem 16.03.2020 nicht mehr erfüllen. Daher erlischt für den Zeitraum der Schließung auch die Zahlungspflicht der Skigäste. Da die Konsumenten das Entgelt für die Saisonkarten bereits im Voraus gezahlt hatten, haben sie einen aliquoten Rückzahlungsanspruch für die Dauer der Schließung".
VKI will zur Not bis an den Obersten Gerichtshof
"Der VKI führt derzeit einige Musterprozesse zu diesem Thema. Wir hoffen, dass die Liftbetreiber nunmehr einlenken und den Konsumentinnen und Konsumenten die anteiligen Kosten für die Schließungen der vergangenen Skisaison zurückerstatten. Wenn nicht, werden wir die Verfahren bis zum Obersten Gerichtshof führen“, ergänzt Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen.
Der VKI ging seit Beginn der Pandemie bereits gegen mehrere Skigebiete erfolgreich vor. In den meisten Fällen gab es dazu außergerichtliche Unterlassungserklärungen der Betreiber. Auch den Veranstalter des IRONMAN Austria klagte der VKI erfolgreich. Mehr dazu: VKI klagte IRONMAN Austria GmbH erfolgreich
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