Alkohol wird ab 1. Jänner 2018 von der Verbotsliste der WADA (Welt-Andi-Doping-Agentur) genommen.

Damit ist die Teilnahme beim Wettkampf unter Alkoholeinfluss kein Regelverstoß mehr gegen die Anti-Doping Bestimmungen.

Verbände können selbst entscheiden

Kaum ein Hobbysportler wusste es, aber Alkohol stand tatsächlich viele Jahre auf der Verbotsliste der WADA. Ein Alkoholgehalt von 0,1 Promille oder höher wurde als Dopingverstoß geahndet. Der Grund: Der Alkohol greift das zentrale Nervensystem an und kann somit die Leistung des Sportlers beeinflussen. Zudem könnte er die Anspannung oder Angst bei Wettkämpfen reduzieren, was sich womöglich positiv auf die Leistung auswirkt. In nahezu 100 % der Fälle hätte aber eine alkoholbeeinflusste Teilnahme bei einem Wettkampf ohnehin negative Auswirkungen auf das Resultat des Sportlers.

Gerade bei Lauf- oder Leichtathletikveranstaltungen ist es quasi unvorstellbar, das der Sportler unter Alkoholeinfluss ein besseres Ergebnis herausholen kann. Man erinnere sich nur an den Weltklasse-Hochspringer Ivan Ukhov, der 2008 bei einem internationalen Meeting betrunken zu einem Sprung antrat und sich vor allen Zuschauern blamierte:

Allerdings steht es den Verbänden frei zu, diese Entscheidung der WADA tatsächlich umzusetzen. Das heißt, in einzelnen Sportarten könnte Alkohol weiterhin auf der Verbotsliste bleiben.

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