Der Österreicher Emanuel Marcel Moser wurde von der nationalen Anti-Doping-Rechtskommission für acht Jahre gesperrt.
Grund ist die Anwendung und der Besitz einer verbotendene Methode (Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen), Anwendung und Besitz von verbotenen Substanzen (Wachstumsfaktoren, Wachstumsfaktor Modulatoren, sowie Wachstumshormone und ihre Releasingfaktoren), Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen und Methoden sowie Anleitung, Anstiftung, Konspiration und vorsätzliche Beihilfe bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen.
Die Sperre beginnt rückwirkend mit dem 24.06.2019 und endet am 23.06.2027 um 24 Uhr. Zudem trägt Moser die Kosten des Verfahren und alle Wettkampfergebnisse des Athleten nach dem 1.9.2014 werden annulliert.
Der vollständige Bericht der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission:
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Emanuel Marcel MOSER, geboren am 24.06.1985, einen Antrag betreffend die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit der „Operation Aderlass“, dass Emanuel Marcel MOSER des Verstoßes gegen die Anti-Doping Bestimmungen schuldig zu sprechen war. Dies da der Beschuldigte ab Ende Sommer / Anfang Herbst 2014 Eigenblutabnahmen und Rückführungen an sich vornehmen ließ, und in einem nicht mehr genau abgrenzbaren Zeitraum zwischen 2015 und 2018 eine nicht näher bezifferte Menge an TB1000 (= Thymosin Beta 4) erwarb und an sich anwendete. Für weitere, gesondert verfolgte Sportler besorgte und übergab der Beschuldigte, Emanuel Marcel MOSER, ab dem Jahr 2015 jeweils eine größere Anzahl von Pens mit Wachstumshormonen und organisierte für diese Sportler im Zeitraum 2015 bis Ende 2018 in mehreren Fällen Blutabnahmen.
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