Die Organisation von Trailläufen und Bergläufen ist aufgrund zahlreicher Auflagen ohnehin kein einfaches Unterfangen.
Ein Traditionslauf in Österreich musste nun nach einem gerichtlichen Urteil fast die gesamte Strecke neu anpassen. Grund dafür war ein äußerst kurioses Gerichtsurteil.
Berglauf in der Steiermark betroffen
Der Zirbitzkogel-Berglauf bzw. Zirbitzlauf zählt zu den bekanntesten Bergläufen in der Steiermark. Dieser führte seit rund drei Jahrzehnten auf einer etwa 10 Kilometer langen Strecke zum Gipfel des Zirbitzkogels auf 2.397 Metern über dem Meeresspiegel.
Veranstalter zog vor Gericht
Für die am 18. Juni 2023 geplante 27. Auflage stießen die Veranstalter aber vorab auf große Gegenwehr. Denn laut Veranstalter hat ein "Industrieller aus dem benachbarten Ausland den halben Zirbitzkogel" gekauft. Und dieser ließ nun keine Veranstaltungen mehr zu: "Das Veranstalterteam des Zirbitzlaufes zog vor Gericht; haben uns vor Gericht nun aber dem Übermächtigen beugen müssen; gegen seine Finanzkraft und Rechtsabteilung hatten wir keine Chance; leider konnten wir nie persönlich mit ihm sprechen; lediglich seine Anwälte hatten das Wort," schrieb Hubert Fessl vom Organisationsteam in einer Aussendung.
Alternative: Neue Strecke
Grund zur Aufgabe war dieses verlorene Gerichtsurteil aber keiner: Denn die Strecke wurde im oberen Abschnitt angepasst. So wird nun von St. Anna am Lavantegg auf einer 8,2 Kilometer langen Strecke mit 550 Höhenmetern bis zur Rothaidenhütte gelaufen. Der obere Streckenabschnitt, der mittlerweile für Veranstaltungen verboten ist, wird nun nicht mehr berührt.
Wanderer nicht betroffen
Als Wanderer darf man natürlich weiterhin alle Wanderwege auf den Zirbitzkogel nutzen, nur mit Startnummer ist das nicht mehr möglich.
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Kommentare
Liebe Läuferinnen und Läufer!
Wir freuen uns, wenn Ihr uns trotz der abgeänderten Streckenführung die Treue hält! FRÜHBUCHERBONUS
Liebe Grüße aus dem Zirbenland!
Hubert Fessl
www.zirbitzlauf.at