Die Umwandlung der fünfmonatigen Haftstrafe für Kerstin N., deren Hunde am 2. Oktober 2023 eine Joggerin töteten, in eine Geldstrafe von nur 1.800 Euro, sorgt für großes Unverständnis.
Zwei Tage nach dem Vorfall veröffentlichte Jürgen Stadler (Verein Pfotenhilfe) Screenshots, die belegten, dass die Verurteilte ihre Hunde als lebende Waffen einsetzen wollte. „Für uns ist das ein Justizskandal ohnegleichen und ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen, Nachbarn, Tierfreunde und alle, die noch Vertrauen in den Rechtsstaat hatten! Dass die Justiz nun von Milderungsgründen spricht, weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen Schmerzensgeld gezahlt hat, ist für viele kaum zu fassen“, so Stadler.
Antrag auf Untersagung der Tierhaltung
Angesichts der verstörenden Inhalte aus den Gerichtsakten strebt die Pfotenhilfe nun ein Verbot der Tierhaltung gemäß Tierschutzgesetz § 12 an. Zudem müsse nach dem OÖ Hundehaltegesetz eine Person „psychisch, physisch und geistig in der Lage“ sein, Hunde zu halten. Das Landesverwaltungsgericht führte in seinem Beschluss vom 11. April 2024 aus: „Das im Strafurteil als mildernd bewertete reumütige Geständnis war im Zusammenhang mit der Hundehaltung nicht erkennbar.“ Laut Stadler zeige dies, dass keine Eignung zur Tierhaltung gegeben sei. Die Richterin schrieb weiter, dass die Täterin an ihrer Hundehaltung nichts ändern würde und diese als angemessen empfand. Auch die Inanspruchnahme eines Hundetrainers sei kein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Haltung und konkretisiere nicht, in welche Richtung das Training gehen solle. Schon zuvor hatte Kerstin N. Ausbildungen mit Trainern, darunter die „versuchte Schutzhundeausbildung“. Die Täterin relativierte dies als Spiel für die Hunde und schloss eine Wiederholung solcher Ausbildung nicht aus.
Lange Facebook-Postings mit widerlegten Inhalten
Auf Facebook sucht die Täterin derzeit um Verständnis und schreibt, dass so etwas jedem passieren könne. Ein Zeuge meldete sich jedoch bei der Pfotenhilfe und berichtete, dass N. immer mit drei Hunden an langen Leinen spazieren ging, dabei Kopfhörer trug und telefonierte, was zur Ablenkung führte. Dies hatte bereits 2021 zur Tötung ihres Golden Retrievers durch einen Unfall geführt. Auch zum Vorfall vom 2. Oktober 2023 erklärte N., sie habe den Schrei der Joggerin gehört und sei dann über ihren Hund gestolpert. Der Gerichtsakt bestätigt zudem, dass ihr Golden Retriever 2021 überfahren wurde und ein weiterer Hund durch ein Loch im Zaun entkam.
Massive tödliche Verletzungen - keine Einsicht
Das Landesverwaltungsgericht zitiert ausführlich aus dem Urteil des Landesgerichts Linz vom 7. März 2024, wonach das Opfer durch schwerste Weichteilverletzungen im Gesicht und Nacken, zahlreiche Hautdurchtrennungen, Knochenbrüche und andere massive Verletzungen erlitt und noch am Unfallort verstarb. Auf die Frage, warum sie trotz der Bilder des Opfers weiterhin Hunde halten wolle, verweigerte die Täterin eine Antwort.
„Solche grausamen Szenen kennt man eigentlich nur aus Horrorfilmen. Das macht jedenfalls kein normaler Hund, der liebevoll und gewaltfrei gehalten wird“, betont Stadler. „Unsere Hunde hätten die Joggerin freundlich begrüßt und vielleicht abgeschleckt.“
Aktenkundliche Verdunkelungsversuche
Stadler zeigt sich auch über die versuchten Verdunkelungen entsetzt: „Zu Beginn war die Ermittlung des Aufenthalts und die Sicherstellung der Hunde schwierig. Kurz nach dem Vorfall wurden der Facebook-Account mit Bildern vom Hundetraining stillgelegt, blutige Kleidung und die Leine eines Hundes in einem Mülleimer in Linz entsorgt und die Polizei erst nach Entleerung des Mülls informiert.“
Nachlese:
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