Abschiebung: Gewonnene Marathon-Preisgelder nicht gemeldet!
Ein in der Schweiz lebender Asylsuchender Läufer aus Äthiopien wurde abgeschoben, nachdem er über mehrere Jahre Preisgelder bei Laufveranstaltungen nicht als Einkommen gemeldet hatte.
Der Langstreckenläufer hatte die Preisgelder nicht den Behörden gemeldet. Er wurde wegen des unrechtmäßigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe und Nothilfe zu einer Geldstrafe von 200 Franken und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zudem wird der Sportler für fünf Jahre von der Schweiz verwiesen.