Brigid Kosgei beim London Marathon 2024
Türkei wollte u.a. Weltklasseläufeirn Brigid Kosgei - hier beim London Marathon 2024 - einbürgern. Foto: © Katie Chan, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)
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Eklat: Türkei wollte u.a. Ex-Marathon-Weltrekordhalterin einbürgern

Da staunten selbst erfahrene Leichtathletik-Beobachter nicht schlecht: Gleich elf Athleten wollten ihre sportliche Heimat wechseln und künftig für die Türkei antreten.

Im Mittelpunkt steht dabei vor allem Brigid Kosgei, die ehemalige Marathon-Weltrekordhalterin, deren Name allein schon für Schlagzeilen sorgt. Doch aus dem geplanten Nationenwechsel wird zum Glück nichts.

Das zuständige Gremium von World Athletics hat die Reißleine gezogen und sämtliche Anträge abgelehnt. Neben Kosgei standen weitere bekannte Namen auf der Liste, darunter Catherine Relin Amanang’ole, Rajindra Campbell, Jaydon Hibbert, Brian Kibor, Ronald Kwemoi (Olympia-Zweiter über die 5000 Meter), Nelvin Jepkemboi, Favour Ofili, Wayne Pinnock, Rojé Stona und Sophia Yakushina. Ein ziemlich stark besetztes Aufgebot, das künftig eigentlich in anderen Farben starten wollte.https://vg07.met.vgwort.de/na/5b0d4e3f5e2b4514b4e2d3d13052eecc

Warum der große Wechsel gestoppt wurde

Die Entscheidung fiel alles andere als zufällig. Laut Panel hätten die Transfers zentrale Grundprinzipien des Sports untergraben. Im Klartext: Hier ging es nicht nur um einzelne Athleten, sondern um ein größeres Konstrukt im Hintergrund.

Das Gremium kam zu dem Schluss, dass eine gezielte Rekrutierungsstrategie dahintersteckt. Diese soll von staatlicher Seite organisiert worden sein, unterstützt durch einen vollständig finanzierten Klub. Ziel: internationale Top-Athleten mit lukrativen Angeboten zu locken und sie langfristig für die Türkei starten zu lassen, etwa bei den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles.

In der Begründung heißt es sinngemäß, dass eine Zustimmung die bestehenden Regeln zur Startberechtigung aushöhlen würde. Die Verantwortlichen wollen verhindern, dass Nationalteams künftig wie Transfermärkte funktionieren.

Klare Botschaft an den internationalen Sport

Die Entscheidung wurde gesammelt getroffen, da alle Fälle auffällige Gemeinsamkeiten aufwiesen. Genau das war letztlich der Knackpunkt. Der Ansatz widerspreche den Grundideen der Regularien, die darauf abzielen, den internationalen Wettbewerb glaubwürdig zu halten.

Außerdem sollen nationale Verbände weiterhin motiviert werden, eigene Talente zu fördern, statt sich gezielt im Ausland zu bedienen. Ein weiterer Punkt: Athleten sollen darauf vertrauen können, dass Nationalteams nicht einfach durch externe Verpflichtungen zusammengestellt werden.

Was das konkret für Kosgei und Co. bedeutet

Für Kosgei und die anderen Athleten ist die Sache damit klar geregelt: Ein Start für die Türkei ist ihnen in internationalen Bewerben aktuell nicht erlaubt. Damit sind Einsätze bei großen Meisterschaften oder im Nationaltrikot vorerst vom Tisch.

Ganz ausgebremst sind die Sportler aber nicht. Sie dürfen weiterhin bei Meetings, Straßenläufen oder anderen Events antreten, solange dies unabhängig von einer Nationalmannschaft geschieht. Auch Training und Leben in der Türkei bleiben möglich.

Beispiele an Türkeis aggresiver Einkaufspolitik

Türkei war bei Einbürgerungen in der Leichtathletik in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach auffällig: Vor allem Läufer aus Afrika wurden regelmäßig eingebürgert, obwohl diese keinerlei Bezug zur Türkei hatten und auch nicht in der Türkei lebten. Die Sportler mussten sogar ihren Namen ändern, damit dieser türkisch klingt. Bekanntes Beispiel ist Ali Kaya (geboren als Stanley Kiprotich Mukche), der bereits als Nachwuchsathlet eingebürgert wurde und diverse türkische Rekorde von 3.000 Meter bis zum Halbmarathon brach. 2015 wurde er Crosslauf-Europameister. Auch Aras Kaya (eigentlich Amos Kitibok) holte mehrere Crosslauf-Titel für die Türkei. Bei den Frauen führte die Kenianerin Yasemin Can (eigentlich Vivian Jemutai) Türkei gar zu 3 EM-Titeln auf der Laufbahn und 5 EM-Titel bei Crosslauf-Titelkämpfen.

Regeln mit klarer Linie

World Athletics unterstreicht mit dieser Entscheidung die Bedeutung der bestehenden Regularien. Ein Nationenwechsel ist zwar grundsätzlich möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Die Staatsbürgerschaft allein reicht nicht aus, vielmehr muss eine echte Verbindung zum Land bestehen.

Das zuständige Panel prüft solche Anträge im Detail und sorgt dafür, dass die Integrität des Sports gewahrt bleibt. In diesem Fall fiel das Urteil deutlich aus und setzt ein klares Zeichen für die Zukunft.



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