In Österreich gibt es ab sofort Ausgangsbeschränkungen für das ganze Land.
Das Haus darf nur noch für drei Gründe verlassen werden:
- Berufliche Tätigkeiten, die nicht zu Hause erledigt werden können
- Dringende Besorgungen, wie etwa Lebensmitteleinkäufe
- Zur Hilfe anderer Menschen
Kein Vergleich mit Spanien
Allerdings sind die Maßnahmen nicht mit Spanien zu vergleichen, wo etwa auch Sport im Freien strikt verboten ist (mehr dazu hier: Spanien: Laufen im Freien verboten!). Spaziergänge im Freien oder Laufen im Freien ist in Österreich weiterhin erlaubt, allerdings alleine bzw. nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt. Gruppen ab fünf Personen werden polizeilich aufgelöst. Wer sich nicht daran hält, kann mit Verwaltungsstrafen im vierstelligen Euro-Bereich rechnen.
Wenn Sport, dann alleine!
Noch schärfer sind die Maßnahmen in Tirol, wo niemand das Haus ohne triftigen Grund verlassen darf. Dazu zählt etwa das Ausführen des Hundes. Aber auch hier wurde betont, das es bei einer Laufrunde oder einem Spaziergang im Wald keine Strafen geben wird, sofern diese Aktivität alleine durchgeführt wird.
Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte heute Abend in der ZIB 2 allerdings, das es sich um eine bundesweite einheitliche Regelung handelt, die Maßnahmen in allen Bundesländern also gleich sind. Sebastian Kurz erwähnte zudem erneut, das Laufen erlaubt sei, sofern man nicht in Gruppen unterwegs ist.
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Diese Maßnahmen sind vorerst für eine Woche gültig, können aber jederzeit verlängert werden und gegebenenfalls auch verschärft werden.

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